Ing. Büro Manfreda
Trinkwasser ist unbestritten das wichtigste Lebensmittel. Glücklicherweise haben wir genug davon. Erst wenn damit Probleme auftreten wird man sich seiner Bedeutung bewusst. Der Gesetzgeber schätzt das Wasser im Wasserrechts-gesetz und in den daraus abgeleiteten zahlreichen Emmissionsverordnungen, die für fast jeden erdenklichen Falle ein Instrumentarium für den Gewässerschutz darstellen. Beim Verzehr von Trinkwasser als Lebensmittel schützt uns der Gesetzgeber mit der Trinkwasserverordnung . Die maßgeblichen Verordnungen sind die Trinkwasserverordung Bgbl. II Nr. 304/2001,254/2006 und das österreichische Lebensmittelbuch(CODEX Kapitel B1).
Dafür, dass das Trinkwasser einwandfreie Qualität aufweist ist immer derjenige verantwortlich, der dieses in den Verkehr bringt.