Planung, hydraulische Berechnung und Beratung für Trinkwasserversorgungsanlagen
Beratung und Planung von Trinkwasserversorgungsanlagen, Beratung bei der Errichtung von Quellfassungen, Aufbereitungsanlagen und UV-Desinfektionsanlagen
Technische Überprüfung von Trinkwasserv-ersorgungsanlagen gem. WR-Gesetz
Wasserrechtlich bewilligte Anlagen sind gem. Wasserrechtsgesetz §134Â&xnbsp; im Abstand von 5 Jahren einer Technischen Überprüfung zu unterziehen. Die Überprüfung enthält auÜer der Zusammenfassung der hygienischen Kontrollen seit der letzten techn. Überprüfung. Bei der technischen Überprüfung werden die technischen Belange überprüft. Technische und hygienische Überprüfen ergänzen sich. Die hygienische Überprüfung, im Zuge einer technischen Überprüfung durchgeführt ist wird aber in der technischen Beschreibung mit Fotodokumentation versehen. Details, die auf die Hygiene des Trinkwassers keinen Einfluss haben (z.B. rostige Leitungen u.ä.) werden angeführt. Die Funktionsfähigkeit der gesamten Anlage einschlieÜlich Hydraulik wird beurteilt. AuÜerdem wird auf rechtliche Belange wie Einhaltung der Bescheide rücksicht genommen. Die Überprüfung der ordnungsgemäÜen Führung des Betriebsbuches ist wesentlicher Gegenstand der technischen Überprüfung.